Energie-Ausweise.org
Das Informationspartal zum Thema:
Energieausweise, Energiepass, Energiebedarfsausweise,
Energieverbrauchsausweise, Gebäudepass, Gebäudeenergiepass.
Energiepass, Energieausweis
Der Energieausweis
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für Wohngebäude
und Nichtwohngebäude Pflicht. Dabei handelt es sich um ein verifiziertes
Dokument, welches ein Gebäude energetisch bewertet.
Berücksichtigt werden die Heizung, der Zustand der Wände, Fenster
und des Daches, sowie deren Isolierung.
Des Weiteren enthält der Energieausweis eine Modernisierungsempfehlung,
die sich an den Hauseigentümer richtet. Diese gibt Auskunft über
die Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Grundsätzlich wird zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
unterschieden. Der Bedarfsausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf
des Gebäudes. Dies beinhaltet die ermittelte Menge an Energie die
für Heizwärme, Lüftung, Warmwasser, elektrische Pumpen
und Regelungseinheiten benötigt wird. Der Wert bezieht sich auf den
Verbrauch innerhalb eines Jahres.
Der Verbrauchsausweis informiert über den Energieverbrauch der Bewohner
in einer Zeitspanne von drei Jahren. Dieser Wert ist nicht objektiv, da
er von dem Energieverbrauch der Bewohner abhängt und nicht von dem
tatsächlichen Bedarf des Hauses.
Dokumentiert wird genanntes auf vier Seiten. Auf der ersten Seite sind
Gebäudetyp, Baujahr, Angaben zur Gebäudenutzfläche und
Anlagentechnik.
Die zweite Seite beschreibt den Energiebedarf, wenn ein Bedarfsausweis
erwünscht ist.
So ist die dritte Seite für den Verbrauchsausweis zuständig.
Hier zeigt eine Farbskala, von grün bis rot, den Energieverbrauchskennwert
in Kilowattstunden an.
Die vierte Seite stellt ein Glossar von Fachbegriffen und dessen Erläuterung
dar, während sich die Modernisierungsempfehlungen auf einer zusätzlichen
fünften Seite befinden.
Ab dem Ausstellungsdatum hat der Energieausweis eine Gültigkeit
von zehn Jahren. Falls während dieser das Gebäude saniert oder
durch andere Maßnahmen aufgebessert wird besteht keine Pflicht den
Energieausweiß erneuern zu lassen, jedoch ist die auf Grund der
Wertsteigerung der Immobilie empfehlenswert.
Ein Energieausweis sollte unbedingt vorliegen wenn eine Immobilie zum
Verkauf steht oder vermietet werden soll. Potentielle Käufer und
Mieter haben ein Recht darauf diesen einzusehen, so muss dieser auf Verlangen
dieser vorgelegt werden. Falls der Energieausweis nicht präsentiert
werden kann, können Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000
Euro anfallen.
Zur Ausstellung eines gültigen Energieausweises berechtigt sind:
Architekten, Ingenieure, Techniker und fachbezogene Handwerker, die dementsprechend
ein Studium oder eine Fortbildung im Bereich des energiebezogenen Bauens
vorweisen können.
Daher variieren jedoch auch die Kosten zur Ausstellung eines Energieausweises,
je nach Bundesland und Aussteller.
Energieberatungen
Weitere Fragen zum Energieausweis!
Was ist der Energiepass, Energieausweis?
Der Energiepass ist eine Beurteilung über den Energiebedarf eines Gebäudes.
Mithilfe von diesem einheitlichen Ausweis können sich potentielle Käufer
oder Miete einer Wohnung bzw. eines Hauses über den Energieverbrauch informieren
und somit Angebote besser vergleichen. Dies bedeutet u.a. für Mieter/Käufer
eine Transparenz in der Ermittlung der Nebenkosten und einen Anzeiz für
Vermieter/Verkäufer für mehr Energieeffizienz. Somit kann ein aktiver
Beitrag zum Umweltschutz geleistet sowie der Umstieg auf Erneuerbare Energien
gefördert werden.
Einen interessanten Überblick über die wichtigsten Fragen finden Sie
hier:
http://www.dena-energieausweis.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis
Was finde Sie auf unser Seite?
Wir möchten Ihnen auf diesen Seiten eine Übersicht über alles Wissenswertes
zum Energieausweis und zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Übersicht
über Handwerker und Energieberater geben, die Ihr Vorhaben durch
fachkundigen Rat bei der Umsetzung unterstützen.
interessanter Links zum Energie-Pass bzw. zum
Energie-Ausweis:
Energie-Bedarfsausweise,
EnEV Schulungen, Energiepass Beratungen
(Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben
hier auf unserer Internetseite www.energiepass.eu, zum Energiepass bzw.
Energieausweis geben wir keine Garantie und übernehmen auch keine
Garantie)
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