Energieausweise, Energiepass, Energiebedarfsausweise,
Energieverbrauchsausweise,
Kurze Einführung:
Petra und Jürgen sind frisch verliebt. Und auch nach Monaten der
Glückseligkeit hat sich bei beiden immer noch keine triste Alltagsroutine
eingeschlichen. Vielmehr scheint es, als würden sie einander nur
noch häufiger sehen wollen. Als er sie nach langem Warten das erste
mal vorsichtig darauf anspricht, sind beide sofort einer Meinung. Der
Entschluss ist schnell gefasst: "Wir ziehen zusammen". Doch
die Liebe der beiden wird auf eine harte Probe gestellt! Bei der Beschaffung
der neuen Wohnung übernimmt Jürgen den organisatorischen Teil,
während Petra eigentlich für die Buchhaltung zuständig
ist. Leider versteht sie nur wenig von all den Zahlen und Werten: "Warum
nehmen wir nicht die Wohnung hier, Schatzi? Die hat eine niedrigere
Miete und genauso hohe Nebenkosten wie die andere."
Nach dieser wiederholten Frage ist Jürgen der Verzweiflung
nahe und beginnt nach Studium der Energiepässe Petra zu erklären,
warum ihre Rechnung vielleicht doch nicht so einfach aufgeht
Der Energieausweis oder auch Energiepass
Der Energiepass ist eine Art Zeugnis, auf dem der
potenzielle Energieverbrauch eines Gebäudes bewertet wird.
Nachdem 2004 der Energiepass für Wohngebäude
als Prototyp eines bundesweiten Energieausweises erfolgreich
getestet wurde, optimierte man die Idee des Passes, bzw. Ausweises weiter.
Seit der neuen EnEV (Energiesparverordnung) setzte sich auch
offiziell die Bezeichnung Energieausweis durch.
Mit der am 01. Oktober 2007 in Kraft getretenen neuen
Energiesparverordnung (EnEV) wurde der Energieausweis für alle
vermieteten oder zu verkaufenden Wohngebäude sogar Pflicht.
Doch warum? Was bringt er überhaupt, dieser Pass?
Und inwiefern hat all das mit den Problemen von Petra und Jürgen
zu tun?
Die gesamte Geschichte beginnt viel eher. Herr Schmidt
und Herr Lehmann, die beiden Vermieter der in Frage kommenden Wohnungen,
sind wie bereits erwähnt, verpflichtet sich auch für ihre
Immobilie einen Energieausweis ausstellen zu lassen, da bei Verkauf
oder Vermietung ohne Pass eine Strafe von bis zu 15.000 Euro droht!
Außerdem sind beide generell verpflichtet einem möglichen
Interessenten den Energieausweis vorzulegen, wenn es dieser verlangt.
Doch was mussten Herr Lehmann und Herr Schmidt machen
um sich ihre Vermietung zu legitimieren? Welche Schritte mussten sie
auf dem Weg zum Energieausweis bestreiten?
Grundsätzlich ist zu bemerken:
Es existieren zwei Arten von Energiepässen. Zum einen der Energieausweis
auf Grundlage des Energieverbrauchs und zum anderen jener auf
Grundlage des Energiebedarfs.
Welcher Ausweis für ihre Zwecke am besten ist, erörterten
die beiden Immobilienbesitzer mit dem späteren Aussteller des Scheins.
Qualifizierte Aussteller sind dabei sowohl im Internet als auch in den
meisten Telefonbüchern zu finden. Architekten-, Handwerks- und
Ingenieurskammern sind ebenfalls eine beliebte Anlaufstelle für
die Suche nach Energieausweis-Ausstellern.
Der Fachmann berät sie auch über Kosten und
die Schritte zur Erstellung des Ausweises. Die deutsche energieAgentur
GMbH (dena) empfielt für Wohngebäude übrigens den Bedarfsausweis.
Bei Neubau oder Änderung des Gebäudes ist ohnehin
der Gebäudepass auf Grundlage des Energiebedarfs zu wählen.
Für sonstige bereits bestehende Gebäude an denen auch keine
Baumaßnahmen vorgenommen wurden, gelten die Energieausweise auf
der Grundlage des Energieverbrauchs, dazu werden die Energieverbrauchswerte
des Gebäudes gemessen und ein Gutachten erstellt. Die Daten aus
früheren Energieverbrauchsmessungen (also sprich: alte Heizkostenrechnungen
oder Abrechnungen der Energielieferanten).
Sobald der Energieausweis-Aussteller alle nötigen
Daten zur Verfügung hat, beginnt die Berechnung am Computer. Ist
der Ausweis fertig, wird er dem Hausbesitzer in der Regel persönlich
übergeben um spezifische Details für das weitere Vorgehen
z.B. bei einer möglichen Modernisierung zu erläutern.
Logisch, dass sich ein Energieverlust am und im Gebäude
besonders auf den Mieter auswirkt, der letzten Endes die Kosten zu tragen
hat. Mögliche Gefahrenzonen für einen Energieverlust sind
hinlänglich bekannt. Schlecht verdichtete Fenster, amateurhaft
isolierte Wände oder effektivlose Heizungen lassen unnötig
Wärme von Innen nach außen dringen. An Hand des Energieausweises
können nun auch Petra und Jürgen den Gefahren einer möglichen
Preisfalle aus dem Weg zu gehen.
"Ah, so ist das also", freut sich Petra und umarmt ihren Schatz.
Übrigens; Am Ende entschieden sich die beiden übrigens
sowohl gegen die Immobilie von Herrn Lehmann, als auch gegen die eigentlich
gemütliche Wohnung von Herrn Schmidt, aufgrund etlicher kleinerer
Isolierungsmängel.
Die beiden Vermieter erkundigten sich später im Übrigen
beim Fachmann über mögliche Modernisierungsempfehlungen und
konnten so ihren potenziellen Energiehaushalt schnell optimieren.
Damit wurde der eigentliche Zweck des Energieausweises
erfüllt - die kostbare Energie wird eingespart und falls nötig
werden die nötigen energiesparende Maßnahmen wirklich in
die Tat umgesetzt. Anzumerken wäre vielleicht noch das die Vergabe
der Energieausweise, die Sache der Bundesländer bleibt, obwohl
die Energiepolitik eigentlich doch die Sache von nationaler Bedeutung
ist...Oder?